Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN DER PRIVATEN GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG LIO LEATHERWORKS BV, GEGRÜNDET UND MIT SITZ IN SPRANG-CAPELLE

Art. 1. Anwendbarkeit

  1. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen der Lio Leatherworks BV (Handelsname: Lioné Leatherworks), nachfolgend Lioné Leatherworks genannt. Abweichende Bedingungen, Vereinbarungen oder Absprachen gelten nur, wenn und soweit sie von Lioné Leatherworks schriftlich bestätigt werden. Gilt eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen nur für Verbraucher oder nur für Nichtverbraucher, wird dies gesondert angegeben.

  2. Durch den Abschluss eines Vertrags mit Lioné Leatherworks verzichtet die Gegenpartei auf die von ihr verwendeten Bedingungen, unabhängig von deren Bezeichnung, sodass für alle Verträge ausschließlich die von Lioné Leatherworks verwendeten Bedingungen gelten.

  3. Handelt es sich bei der Gegenpartei um einen Verbraucher, der mit Lioné Leatherworks eine Anpassung dieser Bedingungen vereinbart, wird ihm empfohlen, sich diese Anpassung schriftlich bestätigen zu lassen, um Missverständnisse hinsichtlich der Erwartungen der Parteien zu vermeiden.

  4. Jede Produktbestellung gilt als Angebot der Gegenpartei zum Kauf von Produkten unter Geltung dieser Bedingungen.

Art. 2. Allgemeines

  1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet „die andere Partei“: jede juristische oder natürliche Person, die einen Vertrag mit Lioné Leatherworks abgeschlossen hat oder abschließen möchte.

Ein Verbraucher ist eine natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Geschäfts handelt, und ein Nichtverbraucher ist jede juristische oder natürliche Person, die in Ausübung ihres Berufs oder Geschäfts handelt.

  1. Änderungen einer Vereinbarung, die nachteilige Folgen für Lioné Leatherworks hätten, sowie die Kündigung einer Vereinbarung sind ohne die Zustimmung von Lioné Leatherworks nicht bindend, es sei denn, sie sind gesetzlich vorgeschrieben oder in dem in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Umfang.

  2. Bedingungen, aufgrund derer Lioné Leatherworks eine Lieferverpflichtung übernimmt, ohne dass sich die Gegenpartei zur Abnahme der betreffenden Waren verpflichtet, oder aufgrund derer Menge und/oder Preis der zu liefernden oder zu kaufenden Waren unter Vorbehalt stehen, sind unverbindlich.

Art. 3. Angebote und Offerten

  1. Alle Angebote und Kostenvoranschläge von Lioné Leatherworks sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, völlig unverbindlich. Die Zusendung von Angeboten, in welcher Form auch immer, verpflichtet Lioné Leatherworks nicht zur Lieferung.

  2. Lioné Leatherworks hat das Recht, eine Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Art. 4. Zustandekommen des Vertrages

  1. Lioné Leatherworks ist an seine schriftlichen Angebote und an die von der Gegenpartei bei Lioné Leatherworks aufgegebenen Bestellungen nur gebunden, wenn Lioné Leatherworks die Annahme schriftlich bestätigt hat.

  2. Später getroffene Zusatzvereinbarungen, Änderungen und/oder Zusagen, die abweichend von Absatz 1 mündlich oder schriftlich von nicht gesetzlich befugten Personen oder von Personen getroffen werden, die nicht aufgrund einer Vollmacht/Autorität dazu befugt sind, sind nicht bindend, es sei denn, sie werden von Lioné Leatherworks und der Gegenpartei schriftlich bestätigt.

  3. Wenn die Gegenpartei nach Auffassung von Lioné Leatherworks nicht kreditwürdig genug erscheint, um den Vertrag zu erfüllen, ist Lioné Leatherworks berechtigt, alle seine vertraglichen Verpflichtungen auszusetzen, unbeschadet der Rechte, die Lioné Leatherworks nach dem Gesetz oder diesen Geschäftsbedingungen zustehen.

  4. Verbraucher haben das Recht, den Kaufvertrag innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt des Produkts ohne Angabe von Gründen einseitig aufzulösen. Lioné Leatherworks ist in diesem Fall berechtigt, vom Verbraucher eine schriftliche Bestätigung darüber anzufordern.

Art. 5. Preise und Tarife

  1. Alle Preisangaben von Lioné Leatherworks sind unverbindlich und unterliegen Preisänderungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

  2. Die Preise von Lioné Leatherworks basieren auf den am Tag des Vertragsabschlusses gültigen (Kosten-)Preisfaktoren. Erhöhen sich vor oder bei Teillieferungen während der Lieferung die (Kosten-)Preisfaktoren, ist Lioné Leatherworks berechtigt, der Gegenpartei eine entsprechende Erhöhung in Rechnung zu stellen.

  3. Die von Lioné Leatherworks angegebenen Preise verstehen sich stets exklusive Mehrwertsteuer, Einfuhrzölle, sonstiger Steuern, Abgaben und Zölle, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Lioné Leatherworks ist berechtigt, etwaige Änderungen dieser Tarife an die Gegenpartei weiterzugeben.

  4. Bei Verbraucherkäufen werden Preis und sonstige Kosten, einschließlich der Transportkosten, im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung und in der Rechnung klar angegeben.

  5. Handelt es sich bei der Gegenpartei um einen Verbraucher, ist dieser berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn die Preiserhöhung innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss erfolgt.

Art. 6. Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt frei Haus oder Lager der Gegenpartei, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Für Sendungen mit einem Rechnungswert unter 450 € wird Nicht-Verbrauchern ein Zuschlag für Bearbeitungs- und Frachtkosten berechnet. Von der Gegenpartei gewünschte Sonder- und/oder Verpackungswünsche werden ebenfalls zusätzlich berechnet. Die Versandart und das Transportmittel zur Gegenpartei liegen im Ermessen von Lioné Leatherworks.

  2. Die Lieferung gilt als erfolgt, sobald die zu liefernde Ware das Lager von Lioné Leatherworks verlässt. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung geht die Gefahr auf den Vertragspartner über. Bei Lieferungen an Verbraucher geht die Gefahr ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Produkte auf den Verbraucher über.

  3. Alle von Lioné Leatherworks angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte und unverbindlich. Die angegebene Lieferzeit ist unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wird die Lieferzeit um mehr als 30 Tage überschritten, es sei denn, dies ist auf höhere Gewalt zurückzuführen, ist die Gegenpartei berechtigt, Lioné Leatherworks schriftlich eine angemessene Frist zur Nachlieferung einzuräumen. Erfolgt die Lieferung nicht innerhalb dieser Frist, ist die Gegenpartei berechtigt, die Bestellung zu stornieren, ohne Anspruch auf Entschädigung.

  4. Verbraucher haben das Recht, den Vertrag bis zum Zeitpunkt der Lieferung einseitig zu kündigen, wenn die Lieferung nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem vereinbarten Liefertermin erfolgt ist, ohne dass ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Wird von dieser Befugnis Gebrauch gemacht, muss der Verbraucher Lioné Leatherworks dies vor der Lieferung schriftlich mitteilen.

Art. 7. Speicherung

  1. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die gekaufte Ware innerhalb der vereinbarten Frist abzunehmen.

Nimmt die Gegenpartei die Ware nicht vor Ablauf der Lieferfrist ab und/oder lehnt sie die Ware ab, ist Lioné Leatherworks berechtigt, den Vertrag, soweit er noch nicht erfüllt wurde, ohne vorherige Inverzugsetzung für aufgelöst zu erklären, unbeschadet des Rechts von Lioné Leatherworks, vollen Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen. Der entstandene Schaden wird auf mindestens 50 % des Verkaufspreises des nicht abgenommenen Teils festgesetzt. Handelt es sich bei der Gegenpartei um einen Verbraucher, behält Lioné Leatherworks Anspruch auf den vollen Verkaufspreis.

  1. Lioné Leatherworks kann die Ware auf Wunsch auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei, einschließlich des Risikos einer Qualitätsminderung, in ihrem Lager oder anderswo lagern. Mit dieser Lagerung gilt die Ware als geliefert. Die Gegenpartei ist über diese Lagerung unverzüglich schriftlich unter Vorlage der Lieferrechnung zu informieren.

Art. 8. Höhere Gewalt

  1. Im Falle höherer Gewalt, sowohl dauerhafter als auch vorübergehender Natur, ist Lioné Leatherworks berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder vorübergehend auszusetzen, ohne dass die Gegenpartei und/oder Dritte Erfüllung und/oder Schadenersatz verlangen können. Als höhere Gewalt gelten unter anderem Kriegsgefahr, Krieg, Aufruhr, Belästigung, Streiks, Boykott, Betriebsstörungen, Störungen im Verkehr oder Transport, in (Daten-)Netzen, staatliche Maßnahmen, Rohstoffknappheit, Naturkatastrophen, Feuer, Kernreaktionen, Maschinenausfälle und im Übrigen alle Umstände, unter denen die vollständige oder teilweise Erfüllung des Vertrags von Lioné Leatherworks nicht vernünftigerweise erwartet werden kann.

  2. Tritt höhere Gewalt ein, während der Vertrag von Lioné Leatherworks bereits teilweise erfüllt wurde oder Lioné Leatherworks seinen Verpflichtungen nur noch teilweise nachkommen kann, ist Lioné Leatherworks berechtigt, den bereits gelieferten bzw. lieferbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen und die Gegenpartei ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.

Art. 9. Haftung

Lioné Leatherworks haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die der Gegenpartei oder Dritten durch die Verwendung von Produkten von Lioné Leatherworks entstehen, es sei denn, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und/oder die vorliegenden Bedingungen sehen ausdrücklich etwas anderes vor, in welchem ​​Fall die Haftung von Lioné Leatherworks gegenüber;

-die Gegenpartei kein Verbraucher ist und auf den Ersatz des direkten Schadens der Gegenpartei beschränkt ist, bei dem es sich nicht um Betriebsschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden handelt, mit einem Höchstbetrag von 5.000 € pro Ereignis, und ein Dritter, sofern die Haftung von Lioné Leatherworks gegenüber diesem Dritten über die Haftung von Lioné Leatherworks gegenüber der Gegenpartei hinausgeht, auf den Ersatz des diesem Dritten entstandenen Schadens beschränkt ist, als ob der Schaden der Gegenpartei entstanden wäre, und die Gegenpartei Lioné Leatherworks für den darüber hinausgehenden Betrag schadlos hält.

-der Vertragspartner Verbraucher ist in allen Fällen hinsichtlich Sachschäden auf die Höhe von höchstens dem Rechnungswert des Teils des Vertrags beschränkt, aus dem die Haftung entsteht.

Art. 10. Reklamationen/Nichtübereinstimmung

  1. Unter Reklamationen sind alle Beanstandungen der Gegenpartei hinsichtlich der Qualität einer Lieferung zu verstehen, mit Ausnahme von Abweichungen hinsichtlich der technischen Ausführung und des Modells, die dem Hersteller und Lioné Leatherworks gestattet sind, sofern hierdurch der Wert der Lieferung nicht beeinträchtigt wird.

  2. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die gelieferte Ware einschließlich der Verpackung sofort nach der Lieferung auf Mängel und/oder Schäden zu überprüfen oder diese Überprüfung nach der Mitteilung von Lioné Leatherworks, dass die Ware der Gegenpartei zur Verfügung steht, durchzuführen.

  3. Eventuelle Mängel und/oder Schäden sind von der Gegenpartei, die kein Verbraucher ist, bei Lieferung auf der Rechnung/dem Frachtbrief zu vermerken. Andernfalls gilt die Lieferung als von der Gegenpartei angenommen. Reklamationen in dieser Hinsicht werden dann nicht mehr berücksichtigt.

  4. Reklamationen von Nicht-Verbrauchern können nur geltend gemacht werden, wenn sie schriftlich erfolgen und die Werbemitteilung, die eine Beschreibung der Reklamation enthalten muss, innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung im Besitz von Lioné Leatherworks ist, unbeschadet der Bestimmungen der folgenden Absätze.

Der Kunde ist verpflichtet, Lioné Leatherworks über etwaige Nichtübereinstimmungen oder sichtbare Abweichungen von der Auftragsbestätigung innerhalb einer angemessenen Frist nach Entdeckung zu informieren.

  1. Im Falle einer berechtigten Reklamation ist Lioné Leatherworks verpflichtet, die beanstandete Ware schnellstmöglich zu ersetzen, ohne dass Lioné Leatherworks für entstandene Schäden haftbar gemacht werden kann. Reklamationen, die auf unrichtige oder unvollständige Angaben der Gegenpartei zurückzuführen sind, sind nicht möglich.

  2. Durch die Einreichung einer Reklamation wird die Zahlungsverpflichtung der Gegenpartei hinsichtlich der strittigen Waren nicht aufgeschoben.

  3. Eine Rückgabe reklamierter Artikel ist nur mit Zustimmung von Lioné Leatherworks möglich.

Die Kosten und Risiken des Frankoversands der Ware an die von Lioné Leatherworks angegebene Adresse trägt der Vertragspartner. Die Kosten und Risiken des erneuten Versands an den Vertragspartner trägt Lioné Leatherworks.

Art. 11. Garantie

  1. Lioné Leatherworks gewährleistet die Unversehrtheit und Qualität der von ihr gelieferten und/oder verarbeiteten Waren unter Berücksichtigung der sonstigen Bestimmungen dieser Bedingungen.

  2. Für Waren, die Lioné Leatherworks anderweitig erworben hat, besteht eine Garantie nur, wenn und soweit der jeweilige Hersteller/Lieferant eine Garantie übernimmt.

  3. Garantieansprüche umfassen ausschließlich die Reparatur oder Behebung von Konstruktions- und/oder Herstellungsfehlern. Sämtliche direkte und indirekte Schäden, die durch die unsachgemäße Funktion der von Lioné Leatherworks gelieferten Waren entstehen, sind von der Garantie ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Lioné Leatherworks zurückzuführen.

  4. Gewährleistungsansprüche werden nicht anerkannt, wenn bei der Verwendung der Ware die Anweisungen des Herstellers nicht befolgt wurden, der Liefergegenstand zweckentfremdet oder unsachgemäß behandelt, benutzt oder gewartet wurde.

  5. Eine Reparatur oder Änderung der gelieferten Ware durch die Gegenpartei ohne Rücksprache mit oder schriftliche Zustimmung von Lioné Leatherworks führt zum Erlöschen jeglicher Garantieansprüche.

  6. Kommt die Gegenpartei ihrer/n Verpflichtung(en) nicht nach, wird Lioné Leatherworks infolgedessen auch von seiner/n (Gewährleistungs-)Verpflichtung(en) entbunden.

Art. 12. Reparatur

  1. Reparaturen an von Lioné Leatherworks gelieferten Waren werden gemäß den an anderer Stelle in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen und nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.

  2. Lioné Leatherworks haftet nicht für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung der zur Reparatur eingesandten Ware, es sei denn, Lioné Leatherworks kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden.

  3. Wenn mit der Gegenpartei vereinbart wurde, dass die reparierte Ware von der Gegenpartei abgeholt wird und die Gegenpartei trotz wiederholter schriftlicher Mitteilung über die Bereitstellung der Ware gegen diese Verpflichtung verstößt, ist Lioné Leatherworks berechtigt, die Ware zu verkaufen.

Art. 13. Zahlung

  1. Alle Zahlungen müssen bei Lieferung in bar oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum auf ein von Lioné Leatherworks benanntes Bank- oder Girokonto erfolgen, außer im Falle eines Verbrauchers. In diesem Fall muss die Zahlung im Voraus zum in der Auftragsbestätigung angegebenen Zeitpunkt auf ein von Lioné Leatherworks benanntes Bank- oder Girokonto erfolgen. Die Bestellung wird erst danach bearbeitet.

  2. Bei Zahlung per Girokonto oder Bank gilt als Zahlungsdatum der Tag der Gutschrift auf dem Giro- oder Bankkonto von Lioné Leatherworks.

  3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist Lioné Leatherworks nicht verpflichtet, die Gegenpartei vorab über den Ablauf einer Zahlungsfrist zu informieren oder ihr Kontoauszüge und dergleichen zuzusenden.

  4. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich die Gegenpartei von Rechts wegen in Verzug. Ab dem Datum des Verzugs der Gegenpartei (Fälligkeitsdatum der Rechnung) ist Lioné Leatherworks ohne weitere Inverzugsetzung – im Falle eines Verbrauchers nach erfolgter Mahnung mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen und erfolgloser Zahlung – berechtigt, Zinsen und außergerichtliche Kosten gemäß den folgenden Bestimmungen zu fordern:

  5. Zinsen; Lioné Leatherworks ist berechtigt, auf überfällige Beträge Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat für jeden Monat oder Teil davon zu berechnen, berechnet ab dem Fälligkeitsdatum (d. h. 30 Tage nach dem Rechnungsdatum).

  6. Außergerichtliche Inkassokosten;

Sämtliche mit der Einziehung verbundenen Kosten, darunter sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche Einziehungskosten, gehen zu Lasten der Gegenpartei.

Handelt es sich bei der Gegenpartei um einen Verbraucher, werden die außergerichtlichen Inkassokosten gemäß der „Verordnung über die Entschädigung außergerichtlicher Inkassokosten“ im Sinne von Artikel 6.96 Absatz 4 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches berechnet.

Handelt es sich bei der Gegenpartei um eine juristische oder natürliche Person, die in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt, betragen die außergerichtlichen Kosten 15 % des geschuldeten Hauptbetrags, mindestens jedoch 40 €. Lioné Leatherworks hat das Recht, die tatsächlichen außergerichtlichen Kosten geltend zu machen, sofern diese höher sind. Zu den tatsächlichen Kosten zählen die üblichen Gebühren des gegebenenfalls von Lioné Leatherworks beauftragten Anwalts, Gerichtsvollziehers oder Inkassobüros sowie die internen Kosten.

  1. Lioné Leatherworks hat jederzeit das Recht, sowohl vor als auch nach Vertragsabschluss eine Zahlungssicherheit zu verlangen. Dies setzt die Ausführung des Vertrags durch Lioné Leatherworks bis zur Leistung der Sicherheit aus; all dies unbeschadet des Rechts von Lioné Leatherworks auf Erfüllung, Schadensersatz und/oder vollständige oder teilweise Auflösung des Vertrags, all dies ohne gerichtliche Intervention und ohne dass Lioné Leatherworks zu Schadensersatz verpflichtet ist.

Art. 14. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum von Lioné Leatherworks, bis die Gegenpartei sämtliche Zahlungsverpflichtungen in diesem Zusammenhang vollständig erfüllt hat.

Wenn das Recht des Bestimmungslandes eines für den Export bestimmten Artikels für Lioné Leatherworks günstiger ist, können die Parteien vereinbaren, dass sich die sachenrechtlichen Folgen des Eigentumsvorbehalts nach dem Recht des Bestimmungslandes richten.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gelieferte Ware sorgfältig zu behandeln und ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu übertragen oder abzutreten oder sie zu verpfänden, zu übereignen oder sie vom Ort der Lieferung zu entfernen oder verschwinden zu lassen, bis der gesamte Kaufpreis und die damit verbundenen Kosten vollständig bezahlt sind.

  1. Jede Zahlung erfolgt zur Reduzierung eventuell anfallender (Inkasso-)Kosten und Zinsen und zur Begleichung der ältesten unbezahlten Rechnung.

Art. 15. Marken- und Designrecht

1. Lioné Leatherworks ist Inhaber der (Wort- und Bild-)Markenrechte Lioné und Lio und besitzt die Lizenz an den (Wort- und Bild-)Markenrechten Lioné und Lio sowie an den (Wort-)Markenrechten Lioné.

2. Ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Lioné Leatherworks dürfen die Marken oder Modelle, deren Modell-, Markeninhaber oder Lizenznehmer Lioné Leatherworks ist, nicht kopiert oder nachgeahmt werden, auch nicht mit geringfügigen Abweichungen vom Original. Andernfalls wird eine Geldstrafe von 2.500 € für jeden Tag verhängt, an dem der Verstoß andauert, unbeschadet des Rechts des Lizenznehmers und des Modell- und Markeninhabers, die gesetzlich gebotenen Möglichkeiten zu nutzen.

Art. 16. Auflösung

  1. Unbeschadet aller weiteren Rechte, die Lioné Leatherworks zustehen, und wie anderweitig in diesen Geschäftsbedingungen vorgesehen, ist Lioné Leatherworks befugt, ohne auf dieser Grundlage für Schäden haftbar gemacht zu werden, den Vertrag mit der anderen Partei ganz oder teilweise per Einschreiben mit sofortiger Wirkung und ohne gerichtliches Eingreifen zu kündigen, wenn die andere Partei;

- einen Zahlungsaufschub beantragt, für insolvent erklärt wird, die Kontrolle über sein Vermögen und/oder Einkommen ganz oder teilweise verliert oder einen Teil seines Besitzes und/oder Vermögens verliert oder ein Teil seines Besitzes und/oder Vermögens beschlagnahmt wird und im Falle, dass die andere Partei ihr Unternehmen verkauft oder liquidiert, die andere Partei eine oder mehrere ihrer Verpflichtungen aus dem betreffenden Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt und diesen Mangel nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach schriftlicher Aufforderung durch Lioné Leatherworks behebt.

  1. Macht Lioné Leatherworks von seiner Befugnis gemäß Absatz 1 dieses Artikels Gebrauch, ist Lioné Leatherworks gegenüber der Gegenpartei, die kein Verbraucher ist, zudem berechtigt, die unbezahlte Ware jederzeit, ohne Vorankündigung und auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei zurückzunehmen, und Lioné Leatherworks ist von der Gegenpartei ermächtigt, die Räumlichkeiten der Gegenpartei zu betreten, um die Ware zurückzuholen. Im Falle einer solchen Auflösung hat Lioné Leatherworks Anspruch auf Ersatz des der Gegenpartei dadurch entstandenen Schadens, der mindestens 50 % des Verkaufspreises der betreffenden Bestellung beträgt.

  1. Im Falle eines Widerrufs durch den Verbraucher innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung des Vertrags, wie in Artikel 4 Absatz 4 dieser Bedingungen beschrieben, gehen das Risiko und die Kosten der Rücksendung zu Lasten des Verbrauchers. Der vom Verbraucher für den Widerruf gezahlte Kaufpreis wird dem Verbraucher von Lioné Leatherworks innerhalb von 30 Tagen nach dem Widerruf erstattet.

Artikel 17.

Falls und soweit eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber einer Gegenpartei, die Verbraucher ist (also eine natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Geschäfts handelt), nach dem Gesetz als unangemessen belastend angesehen wird und diese Gegenpartei diese Bestimmung aufhebt, wird die aufgehobene Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzt, die nicht unangemessen belastend ist, aber die Interessen von Lioné Leatherworks so gut wie möglich schützt.

Artikel 18.

Lioné Leatherworks ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Änderungen gelten auch für bereits abgeschlossene Verträge. Lioné Leatherworks wird diese Änderungen rechtzeitig bekannt geben. Die Gegenpartei ist berechtigt, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen, wenn sie die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht akzeptieren möchte.

Art. 19. Währungsklausel

Lioné Leatherworks behält sich das Recht vor, den Vertrag im Falle von Wechselkursänderungen zwischen den Niederlanden und einem oder mehreren Lieferanten von Lioné Leatherworks zu kündigen.

Art. 20. Streitigkeiten

  1. Für alle von Lioné Leatherworks geschlossenen Verträge gilt ausschließlich niederländisches Recht.

  1. Alle Streitigkeiten jeglicher Art, die zwischen Lioné Leatherworks und seiner Gegenpartei entstehen, einschließlich der Ergreifung einstweiliger oder sichernder Maßnahmen, werden vom zuständigen Gericht am Sitz von Lioné Leatherworks beigelegt, unbeschadet des Rechts von Lioné Leatherworks, das vom Gesetzgeber bestimmte Gericht zu wählen. Handelt es sich dabei um ein anderes Gericht als das Gericht am Sitz von Lioné Leatherworks und legt Lioné Leatherworks den Streit dem Gericht am Sitz von Lioné Leatherworks vor, ist die Gegenpartei, die Verbraucher ist, berechtigt, innerhalb von 6 Wochen, nachdem Lioné Leatherworks sich schriftlich auf diese Klausel berufen hat, das gesetzlich zuständige Gericht zur Beilegung zu wählen.

Art. 21. Rücksendungen

1. Unser Rückgaberecht ermöglicht Ihnen, Produkte innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt Ihrer Bestellung zurückzugeben. Die Produkte müssen im Originalzustand, unbeschädigt und unbenutzt sowie in der Originalverpackung und mit den Originaletiketten sein. Sobald wir Ihre Rücksendung erhalten und geprüft haben, wird der Kaufbetrag Ihrem Konto gutgeschrieben. Die Versandkosten für Rücksendungen gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, das Produkt ist defekt oder falsch geliefert.

Bitte beachten Sie: Für einige Produkte, wie z. B. Sonderanfertigungen oder personalisierte Artikel, gelten möglicherweise keine Rückgabebedingungen. Detaillierte Informationen finden Sie in den jeweiligen Geschäftsbedingungen auf unserer Website.

Die Adresse für die Rücksendung lautet:

Lioné Lederwaren

Kirchenstraße 18 - Halle 3

5154 AP Elshout

Niederlande